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Allgemeine Geschäftsbedingungen über das Einfrieren und/oder Lagern von Tiefgefriersperma in der Fa. Gentrans Pferdebesamung Mühlen GmbH

      1. Gegenstand des Vertrages ist das Einfrieren und die Lagerung von Tiefgefriersperma in hierfür geeigneten Behältnissen in der Fa. Gentrans Pferdebesamung in Mühlen. Die Entnahme des Spermas vom Hengst ist nicht Vertragsinhalt.
      1. Die Lagerkosten setzen sich durch die Anzahl der Pailletten und die Dauer der Lagerung zusammen.
      2. Die Kosten für das Einfrieren sind sofort fällig. Die Kosten für die Lagerung des Tiefgefrierspermas jeweils nach Erhalt der Rechnung für den zurückliegenden Zeitraum.
      3. Bei Herausgabe des Tiefgefrierspermas sind sämtliche Lagerkosten einschließlich der Kosten des für die Einlagerung des Spermas für den laufenden Monat, in dem die Herausgabe erfolgt, fällig und zahlbar.
      4. Die Fa. Gentrans wird das Ejakulat zur Sicherung sämtlicher Forderung aus diesem Vertragsverhältnis übereignet. Die Fa. Gentrans ist lediglich verpflichtet, dass Ejakulat herauszugeben, nachdem die gem. Ziffer 2 dieses Vertrages begründeten Verbindlichkeiten beglichen sind. Die Fa. Gentrans erstellt bei Wunsch zur Herausgabe des Ejakulates vorab eine Rechnung, die bis zum Herausgabezeitpunkt auf dem Konto der Fa. Gentrans eingehend zu begleichen ist. Daneben besteht die Möglichkeit der Herausgabe gegen Barzahlung.
      5. Die Fa. Gentrans haftet im Falle des Verlustes des Tiefgefrierspermas in einer Höhe von max. 320,00 Euro je Ejakulat ( max. 500.000 Euro für das gesamt Depot)

Im Übrigen wird die Haftung im Falle des Verlustes von Sperma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weitere Haftungsgründe sind:

-          Feuer ( § Nr. AVDSEe)

-          Einbrauchdiebstahl/Vandalismus ( § 1 Nr. 4.1 und 4.2 AVDSEe)

-          Leitungswasser ( § 1Nr. 2 AVDSEe)

-          Sturm/Hagel ( § 1 Nr. 3.1 und 3.2 AVDSEe)

        9.Die Fa. Gentrans versichert zur Instandhaltung der technischen Einrichtung einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen zu haben.

Die Fa. Gentrans verpflichtet sich, dass der Container regelmäßig mit Flüssigstickstoff gefüllt wird. Für Schäden des Containers durch Materialschäden (plötzlicher Vaccuumverlust) übernimmt die Fa. Gentrans keine Haftung!

Zur Sicherstellung der regelmäßigen und kontinuierlichen Befüllung der Lagercontainer mit flüssigem Stickstoff ist eine automatischeTemperatur- bzw. Flüssigkeitsfühler überwachte Kontrolle eingerichtet. Für einen ausreichenden Vorrat an flüssigem Stickstoff sorgt ein ca. 3000 l großer Vorratstank. Bei evtl. Störung oder Befüllung wird sofort eine telefonische Alarmmeldung abgesetzt. Zusätzlich wird das Depot täglich durch Mitarbeiter der Fa. Gentrans kontrolliert.

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